Lob & Kritik
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Leon
Hallo,
ich habe mir ein Stundenticket gekauft was für die originalen Fahrtzeiten gereicht hatte aber da der bus 5min Verspätung und die karte in denn Moment ablief an dem der bus ankam und der Busfahrer gesagt hatte das ich pech hatte und er mir gesagt hatte das ich eine neue Busfahr Karte kaufen musste obwohl ich nicht daran schuld war.
MfG LeonVVO
Hallo Leon,
grundsätzlich ergeben sich Preisstufe und Gültigkeitsdauer für Ihren Fahrausweis aus der Anzahl der befahren Tarifzonen. Des Weiteren ist die fahrplanmäßige Fahrzeit für die zeitliche Gültigkeit eines Fahrausweises ausschlaggebend. Wenn eine Verspätung vorliegt bzw. eintritt, wenden Sie sich bitte nach Einstieg bzw. während der Fahrt an den/das Kontrolleur/Personal und lassen sich bestätigen, dass eine Verspätung vorliegt.
Sollte dies nicht möglich sein und die Zeitangabe auf dem Fahrausweis ist bereits vor dem Umstieg in ein weiteres Verkehrsunternehmen abgelaufen, kaufen Sie sich einen neuen Fahrausweis und senden den abgelaufenen Fahrausweis an das Verkehrsunternehmen, welches für die Verspätung verantwortlich ist - mit Angabe der notwendigen Daten. Der Vorfall wird dann bei dem Unternehmen entsprechend geprüft.
Bitte beachten Sie aber, dass grundsätzlich Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ersatzansprüche begründen. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn das Unternehmen aus betrieblichen Gründen Umleitungsstrecken gefahren werden.
Der VVO als auch einzelne Verkehrsunternehmen im VVO bieten auch Kundengarantien an. Informationen dazu finden Sie hier:- https://www.vvo-online.de/de/service/kundengarantien/index.cshtml,
- https://www.vg-meissen.de/service/kundengarantie/ oder
- https://www.dvb.de/de-de/meta/kontakt/elma-kundengarantien.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Kristina
Die 160 Richtung Löbtau, Tharandter Str. fährt an der Fichtestraße meistens viel zu früh ab. So oft fährt mir der Bus vor der Nase weg, weil er nicht die geplante Abfahrtszeit abwartet. Auch die Abfahrtsinfos in der App stimmen oft nicht überein.
VVO
Hallo Kristina,
wir haben Ihren Hinweis an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), den Betreiber der Linie 160, weitergeleitet.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Neuer Fahrplan
Sehr geehrtes VVO-Team, mit Bedauern habe ich heute mit Veröffentlichung des neues Jahresfahrplans 2025 festgestellt, dass der RE19 nicht mehr in Dohna halten soll - nicht mal bei Bedarf. Dies ist eine herbe Verschlechterung für die 6.000-Einwohner-Stadt im "Speckgürtel" der Landeshauptstadt. Vor diesem Hintergrund ist der 2h-Takt am Wochenende eh schon eine Zumutung - geschweige denn, dass nicht mal Busse fahren. Nun hängt man Dohna ein Stück weiter ab.
Wir haben den Zug als Familie regelmäßig genutzt - sowohl zum Wandern ins Osterzgebirge, wie auch zu Abendveranstaltungen in Dresden - und sind immer mit weiteren Fahrgästen in Dohna ein- bzw. ausgestiegen. Besonders in der Relation Dohna nach Dresden bot der RE19 eine sichere Verbindung, was man von den ständigen Anschlussverlusten von der RB72 auf die S1 und umgekehrt in Heidenau nicht sagen kann.
Ich kann mir nur wünschen, dass die Entscheidung korrigiert wird - wo sich doch auch die Fahrtzeit auf der Gesamtstrecke dadurch nicht verkürzt.VVO
Hallo Neuer Fahrplan,
wie Sie richtig festgestellt haben, entfällt ab dem Fahrplanwechsel der Halt des RE 19 in Dohna, wofür es mehrere Gründe gibt. Der Halt in Dohna war seit jeher bahnbetrieblich notwendig, da ab Dohna ein anderes Zugsicherungsverfahren auf der Strecke bis nach Altenberg angewandt wurde und deswegen eine Haltepflicht bestand. Seitens der DB InfraGO wurde dieses Verfahren aber nun auch auf den Abschnitt bis nach Heidenau ausgeweitet, sodass der Halt in Dohna aus diesem Grund nicht mehr notwendig ist.
Der RE 19 (Ski- und Wanderexpress) dient vorrangig der schnellen Beförderung von Tagesausflüglern aus dem Großraum Dresden ins Osterzgebirge, weswegen zur Reisezeitverkürzung zwischen Heidenau und Altenberg nur an touristisch relevanten Zwischenstationen gehalten wird. Leider gehört Dohna aus touristischer Sicht - auch aufgrund seiner Nähe zu Heidenau und dem vorhandenen Grundangebot mit der RB 72 - nicht dazu.
Die von Ihnen genutzte schnelle Verbindung von Dohna nach Dresden am Wochenendnachmittag war ein positiver Nebeneffekt des RE 19, aber wie geschrieben nicht dem Hauptreisestrom entsprechend. Auch rechtfertigten die uns vorliegenden Ein- und Aussteigerzahlen des RE 19 in Dohna keinen dauerhaften Halt, wofür wir um Verständis bitten.
Hinsichtlich der mangelhaften Busanbindung Dohnas am Wochenende verweisen wir auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständigen Aufgabenträger.
Freundlich grüßt
Anja Baldamus
VVO-Team -
Daniel Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
im RE50 ist für den Übergang zur 1. Klasse von Leipzig nach Dresden sowohl eine Übergangsmonatskarte für die 1. Klasse des MDV als auch des VVO verfügbar. Es besteht jedoch eine Regelungslücke zwischen den Verbünden zwischen Riesa und Oschatz. Zwar gibt es den 1. Klasse Übergangübergang nach Deutschlandtarif (DB), dieser kann jedoch nur über das DB Reisezentrum gebucht werden und ist ökonomisch unverhältnismäßig (Monatskarte 108 €) im Vergleich zum Übergangsticket der Verbünde (ca. 24 EUR).
Sowohl der erschwerte Erwerb, als auch die Preisgestaltung im Deutschlandtarif sind nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr diskriminierend. Besonders hervorzuheben ist dabei das es sich bei des "Lücke" nur um eine Station handelt, das Tarifverhältnis zwischen Deutschlandtarif und dem VVO liegt somit auf Stationen runtergerechnet bei ca. 1:50.
Was gedenken Sie zu tuen um diese Diskriminierung im Zusammenwirken mit MDV und DB aufzulösen? Damit 1. die Fahrgastrechte bzgl. tariflicher Diskriminierung wieder hergestellt und 2. nach Artikel 1 der Verordnung (EU) 2021/782 die Mindestinformationen, auch in Bezug auf die Ausstellung von Fahrkarten den Fahrgästen in einem barrierefreien Format und rechtzeitig bereitgestellt werden.
Diese Beschwerde wird nach Ihre Antwort ebenfalls an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet.VVO
Sehr geehrter Herr Berger,
in den Tarifbestimmungen zum Deutschland-Ticket ist folgendes festgelegt:
Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen
Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften.Grundsätzlich gilt: für verbundübergreifende Fahrten gilt für die Gesamtstrecke der Deutschlandtarif (DTV). Die Tarife sind durch die jeweiligen Genehmigungsbehörden geprüft und bestätigt worden.
Wir als Verbund haben auf die Tarifgestaltung im DTV keinen Einfluss - auch nicht für die 1.Klasse-Thematik.Gern können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an den DTV [E-Mail: info@deutschlandtarifverbund.de] wenden.
Freundlich grüßt
Anja Baldamus
VVO-Team -
Die Aus Dittersbach
Sehr geehrter VVO.
Ich fahre seit langer Zeit mit der RB71 nach Pirna.
In letzter Zeit fiel mir auf das vermehrt die Züge ohne Innenbeleuchtung fahren.
Besonders ist mir ein Lokführer aufgefallen der wie Wolfgang Petry aussieht.
Ich bin letztens fast die Stufe herunter gefallen.
Meine Frage, dürfen die Züge ohne richtige Beleuchtung herum fahren?
Was ist wenn ich mir das Bein breche?
Ich fahre sehr oft früh morgens bei Dunkelheit mit.
Ich finde es nicht in Ordnung das sie kein Augenmerk auf ausreichende Beleuchtung haben.
Ich bitte um eine Erklärung.
VVO
Sehr geehrte Dame aus Dittersbach,
die DB Regio Südost informierte uns, dass das Fahrzeug letzte Nacht im Werk war und der Defekt wurde behoben.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team