Lob & Kritik
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Cornelius Seidel
Liebes VVO Team, ich bin nun mehrmals mit der Zuglinie U 28 gefahren, und mir ist aufgefallen, dass in den neueren Zügen (die mit dem VVO Streifen an der Seite) keine tschechische Ansage mehr haben, nur die etwas älteren mit dem Schriftzug Nationalparkbahn, und die ohne VVO Streifen, ich finde es wirklich schade dass es diese Ansage nicht mehr gibt, schon weil die Linie ja auch auf tschechischer Seite unterwegs ist. Ich bin nun auch mit einem tschechischem Triebwagen (so ein grüner) gefahren und da ist die Ansage ganz klar und deutlich, erst auf deutsch-dann auf tschechische. Ich würde mir wünschen dass dies vielleicht geändert wird. Viele Grüße
VVO
Hallo Herr Seidel,
folgende Antwort haben wir vom Kundendialog der DB Regio Südost erhalten:
"Vielen Dank für Ihren Hinweis zu den Durchsagen in den Zügen der Linie U28.
Bei den eingesetzten Triebwagen gibt es unterschiedliche Konfigurationen, insbesondere hinsichtlich der automatischen Durchsagen. Durch technische Besonderheiten werden in vereinzelten Triebwagen die tschechischen Ansagen momentan unterdrückt. Dies führt momentan und vorübergehend dazu, dass die entsprechenden Ansagen vorerst deaktiviert sind.
Wir verstehen, von welcher Bedeutung diese Ansagen für unsere Fahrgäste sind und prüfen momentan, die tschechischen Ansagen wieder in allen Triebwagen auf der Linie U28 anzubieten.
Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld und bedanken uns dennoch für das Feedback."
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Manja Leffler
Betreff: Beschwerde über unangemessenes Verhalten eines Busfahrers und falsche Fahrpreisangabe am 25.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit eine Beschwerde über einen Vorfall einreichen, der sich am 25.03.2026 gegen 12:40 Uhr während einer Busfahrt ereignet hat.
Strecke: Abfahrt: 12.40 Uhr Neustadthalle Neustadt in Sachsen
Ankunft: 13.16 Uhr Rossendorf Siedlung
Tarifzonen 2
Preis 6,10 €
Laut gültigem Fahrplan umfasst die von mir gefahrene Strecke zwei Tarifzonen, wofür ein Ticketpreis von 6,10 € vorgesehen ist. Beim Einsteigen wollte ich diesen Betrag ordnungsgemäß beim Fahrer bezahlen. Der Fahrer teilte mir jedoch mit, dass der Fahrpreis 9,20 € betrage. Nachdem ich ihn höflich darauf hingewiesen hatte, dass laut aktuellem Tarif der Preis 6,10 € beträgt, reagierte er äußerst unfreundlich und beharrte auf dem höheren Betrag.
Die Situation war für mich sehr unangenehm, da sie sich vor allen anderen Fahrgästen abspielte und der Fahrer mir das Gefühl vermittelte, ich wolle absichtlich nicht zahlen. Trotz meines Angebots, den korrekten Betrag von 6,10 € zu entrichten, lehnte er die Zahlung kategorisch ab. Er verwies mich auf einen Platz und erklärte, er wolle nicht weiter mit mir diskutieren. Ich wurde somit faktisch daran gehindert, mein Ticket zu bezahlen.
Der Fahrer war nach eigener Aussage als Ersatzfahrer eingesetzt. Unabhängig davon erwarte ich jedoch einen respektvollen Umgang sowie die korrekte Anwendung der geltenden Tarifbestimmungen.
Ich bitte Sie daher um folgende Punkte:
- Klärung des Vorfalls und Überprüfung des Verhaltens des betreffenden Fahrers
- Bestätigung, dass der korrekte Fahrpreis für die betreffende Strecke tatsächlich 6,10 € beträgt
- Information, wie in solchen Situationen künftig verfahren werden soll, um Missverständnisse und unangenehme Situationen zu vermeiden
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und die Bearbeitung meiner Beschwerde.
Mit freundlichen Grüßen
Manja Leffler
VVO
Sehr geehrte Frau Leffler,
der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RVSOE) dankt Ihnen für Ihren Hinweis zum Verhalten ihres Fahrerpersonals.
"Der Fahrer erklärte, dass er davon ausging, dass es sich hierbei um 3 Tarifzonen handelte. Da er sich jedoch unsicher war, wollte er sich im Anschluss über die Grenzraumregelung informieren.
Die Absicht, Ihnen unfreundlich oder respektlos gegenüberzutreten, hatte er dabei nicht. Sollte der Eindruck jedoch entstanden sein, bitten wir Sie um Entschuldigung.
Unser Mitarbeiter wurde umgehend über die tarifliche Regelung belehrt", so die RVSOE.
Zukünftig allzeit gute Fahrt mit fachlich kompetentem und freundlichem Fahrpersonal wünscht Ihnen
Anja Baldamus
VVO-Team -
Annett
Hallo,
Leider hatte ich heut einen unschönen Moment, als meine Tochter ( 7J. 1.Klasse)
Heut völlig verheult und etwas "verängstigt" vom Bus nach Hause kam.
Es handelt sich um einen Vorfall am 23.03.2026 kurz vorm Ausstieg an der Haltestelle "Lehmannsberg"in Blankenstein um 15:37 Uhr der Linie 336.
Meine Tochter steigt dort immer aus und als sie dies wie immer tun wollte blieb sie wohl irgendwie mit den Gurten des Schulranzen am/ im Sitz hängen. Mit leicht aufsteigender Panik, es nicht los zu bekommen und nicht an ihrer Haltestelle rauszukommen....fing sie an zu weinen. Zu alledem wurde sie vom Busfahrer angemeckert (ihre worte) , das sie sich setzen soll. Sie sagte mir sie hätte Angst gehabt, weil das auch ein "nicht so netter Busfahrer" is.
Solche Aussagen von meiner Tochter finde ich nicht schön-gerade wenn sie das Wort Angst nutzt..... vorallem, da wir ihr stehts sagen: " ...fals irgendeine Herausforderung is, dann wende dich an die Busfahrer."
Um die Gurte vom Ranzen hab ich mich gekümmert........
das , in meinen Augen unangemesse Verhalten des Busfahrers liegt leider nicht in meiner Macht.
VVO
Hallo Annett,
folgende Antwort haben wir vom Betreiber der Linie 336, die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), erhalten:"Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Verhalten unseres Fahrpersonals. Es ist uns ein großes Anliegen, dass alle Fahrgäste, vor allem Schulkinder, stets respektvoll und freundlich behandelt werden. Unser Mitarbeiter wurde auf die Einhaltung der entsprechenden Umgangsformen im Kundenbetrieb verwiesen.
Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten."
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Sebastian Kornemann
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie über eine Beobachtung während des Gassigehens mit meinem Hund informieren, die ich am gestrigen Sonntag, den 22.03.2026, im Schienenersatzverkehr (SEV) für die Linie RB31 gemacht habe.
Mir ist aufgefallen, dass derselbe Fahrer eines Busses des Subunternehmens Reise-Wünsche offensichtlich den gesamten Tag über im Einsatz war. Ich habe den Fahrer sowie das Fahrzeug (KM-BO 422) erstmals gegen 05:00 Uhr morgens und letztmalig gegen 23:00 Uhr abends im Dienst gesehen.
Sollte dieser Fahrer tatsächlich durchgehend ohne die gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Ruhezeiten eingesetzt worden sein, stellt dies nicht nur einen rechtlichen Verstoß dar, sondern gefährdet auch massiv die Sicherheit der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer. Das dürfte auch nicht in Ihrem Sinne sein.
Ich bitte Sie daher um die Klärung folgender Punkte:
-Wurden die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei diesem Umlauf eingehalten?
-Wie stellt Ihr Unternehmen bzw. das beauftragte Subunternehmen sicher, dass das Fahrpersonal nicht übermüdet im Einsatz ist?
Über eine Rückmeldung zum Sachverhalt und den eingeleiteten Maßnahmen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian KornemannVVO
Sehr geehrter Herr Kornemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den aufmerksamen Hinweis, den wir umgehend an das Eisenbahnunternehmen DB Regtio Nordost weitergeleitet haben, das den Ersatzverkehr bei der Firma Reise Wünsche beauftragt hat.
"Wir nehmen solche Beobachtungen sehr ernst – gerade, wenn es um die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und damit um die Sicherheit aller Beteiligten geht.
Daher haben wir Ihren Hinweis an die zuständige Fachabteilung und an das Busunternehmen weitergeleitet und folgende Rückmeldung erhalten:
Es wird intern geprüft, wie der konkrete Einsatz am 22.03.2026 abgelaufen ist und ob die gesetzlichen Vorgaben vollständig eingehalten wurden. Dazu gehört auch die Kontrolle, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um Übermüdung beim Fahrpersonal auszuschließen."
Freundlich grüßt
Anja Baldamus
VVO-Team -
Julia Mädler
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am Samstag, den 14. März 2026 mit der S2 um 10:18 Uhr von Dresden Hbf bis Dresden Klotzsche gefahren. Nach dem Halt Dresden Industriegelände wurde mein Ticket kontrolliert. Ich bin immatrikuliert an der Universität Leipzig und habe ein Semesterticket, welches das Deutschlandticket beinhaltet. Ich rufe es über die App Leipzig move ab. In dem Moment der Kontrolle hat es den QR-Code für das Ticket nicht angezeigt. Ich habe daraufhin vorgeschlagen, dass ich gern meine Immatrikulationsbescheinigung vorzeigen kann bzw. darum gebeten, die App neu laden zu dürfen. Der Kontrolleur hat daraufhin jedoch gefragt, wo ich aussteige und das Vorzeigen meines Personalausweises verlangt. Daraufhin hat er mir eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt, woraufhin ich nochmal gebeten habe in der App erneut nachschauen zu dürfen. Der Kontrolleur versicherte mir jedoch, dass keinerlei zusätzliche Kosten für mich entstehen würden, wenn ich mein Ticket binnen 14 Tagen in einem DB Reisezentrum vorzeige. Nachdem ich heute dort war, stellt sich heraus, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Ich bin jedoch nicht bereit die 7€ Bearbeitungsgebühr zu zahlen, da ich jederzeit im Besitz eines gültigen Tickets war und dieses auch hätte vorzeigen können. Laut Aussage des DB Reisezentrums in Dresden kommt es auf dieser Strecke häufiger zu Verbindungsproblemen, worin die Mitarbeiter angeblich geschult sind. Ich bitte darum, dass dies dem betreffenden Kontrolleur nochmal mitgeteilt wird. Ich habe am betreffenden Tag direkt nach dem Aussteigen das Ticket über den QR-Code eingereicht.
Ich empfand die Situation insgesamt als sehr unangenehm und in Teilen bedrohlich. Ich hätte mir einen deutlich anderen Umgangston gewünscht, wenngleich mir bewusst ist, dass jeder Mensch auch mal einen schlechten Tag haben kann. Dennoch war ich durchgehend kooperativ und habe versucht zur Lösung des Problems beizutragen. Ich bitte daher um Kulanz bei der Zahlung der Bearbeitungsgebühr und wünsche mir mit dem Personal des VVO zukünftig Gespräche auf Augenhöhe.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Julia MädlerVVO
Hallo Frau Mädler,
wir bedauern, dass Sie die Kontrolle als unangenehm und teilweise als bedrohlich empfunden haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir als Verkehrsverbund in diesem Fall nicht unmittelbar am Geschehen beteiligt sind und daher keine individuelle Prüfung oder Bewertung des konkreten Vorfalls vornehmen können.
Nach den uns vorliegenden Informationen konnten Sie im Rahmen der Fahrausweiskontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen. In solchen Situationen sind die Zugbegleiter verpflichtet, gemäß den geltenden Beförderungsbedingungen zu handeln.
Für eine weitergehende Klärung Ihres Anliegens bitten wir Sie, sich direkt an die Deutsche Bahn zu wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team