Lob & Kritik

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Verkehr und Mobilität gehen uns alle an. Das heißt aber nicht, dass wir alle die gleiche Meinung über den öffentlichen Personenverkehr haben. Sachliche Diskussionen bringen uns weiter, Streit und Beleidigungen nicht.

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866 Einträge

  • Ines

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Heute dem 19.10.2022 fuhr ich mit der Linie A der RVSOE in Richtig Löbau.
    In dem Bus waren Kontrolleure und kontrollierten mich, ich war mit meinem 2 Kindern (13 und 10 Jahre alt) welche Schwerbehindert sind und beide einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B" und "H" haben. Die Kontrolleure erklären mir als sie ihrer Tätigkeit nachkamen, das die Kinder sich gegenseitig als Begleitperson ergänzen würden und ich mir selbst ein Ticket kaufen müßte. Was mir neu war und selbst dem Landratsamt in Pirna neu ist. Ich bitte eine Stellungnahme zu Ihrer Regelung weil selbst aus Ihrem Kleingedruckten Teil B 7.2 nichts von der Regelung hervorgeht. Desweiten bitte ich sie/ den RVSOE die beidem Mitarbeiter zu Schulen im Umgang mit Kunden besonders auf dem Umgangston.

    VVO

    Hallo Ines,

    die Beförderungsbestimmungen Teil B 7.2 finden im geschilderten Fall selbstverständlich Anwendung und ein Ticketkauf für Sie als Begleitperson der beiden Kinder ist somit nicht erforderlich ist.

    Die RVSOE hat mit dem Kontrollpersonal Rücksprache gehalten. Es hat keine Zahlungsaufforderung gestellt und auch wurde keine Aufforderung zum Ticketkauf ausgesprochen.

    "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Fahrausweiskontrolle am 19.10.2022 in unserer Linie A entstanden sind", so die RVSOE GmbH.


    Gute Fahrt in den Bussen und Bahnen im VVO wünscht Ihnen

    Anja Baldamus
    VVO-Team

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